Veröffentlicht: 25.01.2024
Letzte Überarbeitung: 16.02.2024
Bitte lesen Sie die Bestimmungen vor Ihrer Anmeldung genau durch.
§ 1 Veranstalter
Johannes-Brahms-Gesellschaft Pörtschach
Seeuferstraße 129
A-9210 Pörtschach
Tel. +43/(0)664/286 49 12
http://www.brahmscompetition.org/
info@brahmscompetition.org
§ 2 Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit
Pörtschach und Velden am Wörther See, Kärnten, Österreich.
Anmeldung vor Ort: Samstag, 31. August 2024 bzw. Sonntag, 1. September 2024
Wettbewerbsbeginn: Sonntag, 1. September 2024
Preisträgerkonzert am Sonntag, 8. September 2024, 17 Uhr für alle Preisträger
Ohne Teilnahme am Preisträgerkonzert wird kein Preis verliehen.
Das Preisträgerkonzert steht im weitesten und besten Sinne unter dem Motto „Volksmusik (Tanzmusik)“. Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor.
Die im folgenden angeführten Kompositionsarten bzw. Komponisten sind nur als Ideengeber gedacht, für den Fall, dass Ihnen kein ursprüngliches, echtes „Volksstück“ präsent ist. Sie sind keinesfalls als Vorschrift bzw. Einschränkung gedacht. Wir freuen uns über jede andere gute Wahl:
F. Chopin (Mazurken), A. Dvorak (Slawische Tänze), G. Kreisler, P. de Sarasate, H. Sitt, A. Borodin, J. Hubay, M. Ravel, A. Glazunov. H. Wieniawski, J. Achron, O. Musin, S. Rachmaninoff,…
Selbstverständlich können Sie auch aus dem Wettbewerbsprogramm wählen: Ein Volkslied aus Ihrer Heimat, Brahms Volkslieder, Brahms Ungarische Tänze, Zimbalist Sarasateana und Ähnliches.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über unsere Website.
https://www.brahmscompetition.org/registration/
Folgende Unterlagen werden zusätzlich zur Anmeldung benötigt und müssen vollständig und zeitgleich übermittelt werden:
• ein Portraitfoto oder Künstlerportrait in Studioqualität für den Wettbewerbskatalog (wird veröffentlicht),
• ein Lebenslauf.
Einschreibgebühr – zu bezahlen bis 15. Juli 2024:
Solo Instrumente: 140,00 Euro
Kammermusik, je Ensemblemitglied: 100,00 Euro
Korrepetitoren, welche von der Johannes Brahms Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, sind für die Kandidaten kostenlos.
Die Bezahlung der Einschreibgebühr erfolgt über unsere Website mit gängigen Kreditkarten und Paypal.
Falls Sie die Zahlung mittels Überweisung tätigen wollen, wenden Sie sich bitte an unser Wettbewerbsbüro: info@brahmscompetition.org
Anmeldeschluss: 15. Juli 2024
Die Einschreibgebühr kann bei Rücktritt von der Anmeldung nicht zurückerstattet werden.
Die auf dem Anmeldeformular ausgewählten Werke können bis zum 31. Juli 2024 durch andere ersetzt werden.
§ 4 Zulassungsbedingungen
Musiker aller Nationen, die den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbes entsprechen.
Altersbegrenzung: Teilnehmer müssen im Laufe des Wettbewerbsjahres das 14. Lebensjahr erreichen (Geburtsjahrgang 2010). Es gibt keine obere Altersgrenze.
Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht gegeben.
§ 5a Klavier
Allgemeine Hinweise:
- Alle Werke sind auswendig zu spielen.
- Bei Zeitüberschreitung bricht der Vorsitzende den Auftritt ab.
- Wiederholungen sind in eigener Verantwortung so zu wählen, dass die vorgegebene Zeit nicht überschritten wird.
- Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor. Gestaltungsvorschläge finden Sie unter § 2.
A) Erste Runde:
Es sind vorzutragen:
- Ein Präludium und eine Fuge (zusammengehörig) aus dem „Wohltemperierten Klavier“ von J. S. Bach.
- Eine Etüde von F. Chopin aus op. 10 (ausgenommen Nr. 3, 6) oder op. 25 (ausgenommen Nr. 7).
- Ein Stück von J. Brahms, zu wählen aus op. 4, 10, 76, 79, 116, 117, 118, 119.
Dauer: 15 Minuten
B) Zweite Runde:
Es sind vorzutragen:
- J. Brahms: Variationen: op. 9 oder op. 21 (Nr. 1 und 2) oder op. 24 oder 35 (1. und 2. Heft).
Hinweis: Von op. 35 kann auch nur das erste oder zweite Heft gespielt werden. In diesem Falle ist das Programm durch op. 21, Nr. 1 oder 2, zu ergänzen. Die Variationen op. 21, Nr. 1, können ohne Wiederholung gespielt werden.
oder
- J. Brahms: Sonaten: op. 1 oder op. 2 oder op. 5
Hinweis: Der erste Satz der Sonate Nr. 3 op. 5 von Brahms sollte aus Zeitgründen ohne Wiederholung gespielt werden.
Dauer: max. 35 Minuten
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Zur Wahl steht der jeweils erste Satz aus einem der folgenden Klavierkonzerte:
- J. Brahms, Nr. 1, d-Moll, op. 15
oder - J. Brahms, Nr. 2, B-Dur, op. 83
oder - L.v. Beethoven, Nr. 4, G-Dur, op. 58
Konzerte müssen auswendig vorgetragen werden.
§ 5b Violine
Allgemeine Hinweise:
- Bei Zeitüberschreitung bricht der Vorsitzende den Auftritt ab.
- Wiederholungen sind in eigener Verantwortung so zu wählen, dass die vorgegebene Zeit nicht überschritten wird.
- Bach, Mozart, Paganini op. 1 sowie die Sonaten sind nach dem URTEXT zu spielen.
- Erfahrene Klavierbegleiter stehen kostenlos zur Verfügung, können aber auch mitgebracht werden.
- Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor. Gestaltungsvorschläge finden Sie unter § 2.
A) Erste Runde:
- Eine Caprice für Violine solo von N. Paganini oder von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad.
- J. S. Bach: Zwei Tanzsätze ohne Double aus der Partita I, h-Moll, BWV 1002
ODER
Zwei Tanzsätze aus Partita II, d-Moll, BWV 1004 (nicht Chaconne),
ODER
Zwei Tanzsätze aus Partita III, E-Dur (nicht Preludio).
Hinweis: Es sollte jeweils ein langsamer und ein schneller Satz gewählt werden.
Dauer: 10 Minuten
Alle Werke der ersten Runden müssen auswendig vorgetragen werden.
B) Zweite Runde:
- Erster Satz aus einem Violinkonzert von W. A. Mozart (G-Dur, KV 216; D-Dur, KV 218; A-Dur, KV 219)
- Eine Sonate für Violine und Klavier von J. Brahms (G-Dur, op. 78, A-Dur, op. 100, d-Moll, op. 108)
- Scherzo c-Moll aus der FAE-Sonate (auswendig) von J. Brahms
ODER
ein „Ungarischer Tanz“ von J. Brahms in der Bearbeitung von J. Joachim.
Dauer: etwa 30 Minuten
Konzerte müssen auswendig gespielt werden, bei Sonaten sind Noten erlaubt – ausgenommen die FAE-Sonate.
Hinweis: Die für die 2. Runde gewählten Werke sind vollständig vorzubereiten. Die Jury behält sich vor, vor Beginn der 2. Runde über etwaige, alle Kandidaten betreffende Kürzungen zu entscheiden.
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Erster Satz und Kadenz aus einem der folgenden Violinkonzerte:
- L.v. Beethoven, D-Dur, op. 61
oder
- J. Brahms, D-Dur, op. 77
oder
- P. I. Tschaikowsky, D-Dur, op. 35
Im Finale müssen Konzerte auswendig gespielt werden.
§ 5c Viola
Allgemeine Hinweise:
- Bei grober Zeitüberschreitung bricht der Vorsitzende den Auftritt ab.
- Wiederholungen sind in eigener Verantwortung so zu wählen, dass die vorgegebene Zeit nicht überschritten wird.
- Erfahrene Klavierbegleiter stehen kostenlos zur Verfügung, können aber auch mitgebracht werden.
- Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor. Gestaltungsvorschläge finden Sie unter § 2.
A) Erste Runde
- Zwei Tanzsätze (langsam – schnell) aus den Cellosuiten von J. S. Bach (BWV 1007 – 1012),
oder
zwei Sätze (langsam – schnell) aus den Sonaten und Partiten für Violine solo von J. S. Bach (BWV 1001–1006),
oder
zwei Sätze (langsam – schnell) aus den Suiten für Viola sola von M. Reger (op. 131d). . - Eine Caprice für Viola sola nach freier Wahl von H. Vieuxtemps, F. Herrmann, B. Campagnoli, M. Vieux oder aus den 24 Capricen von N. Paganini.
- J. Kropfitsch, Sonate für Viola und Klavier: 1., 2. und 3. Satz oder 3., 4. und 5. Satz
Dauer: max. 15 Minuten.
Alle Stücke der ersten Runde müssen auswendig vorgetragen werden, außer der Sonate von J. Kropfitsch.
Sonate für Viola und Klavier von Johannes Kropfitsch
Die Noten dafür können hier heruntergeladen werden.
Zur Vorbereitung hat der Komponist Johannes Kropfitsch ein Video des Klavierparts als Playalong zur Verfügung gestellt.
B) Zweite Runde:
- Eine der Sonaten von J. Brahms, op. 120/1 f-Moll oder op.120/2 Es-Dur.
- Erster Satz einer der Sonaten von F. Schubert, D 821, „Arpeggione Sonate“; Rebecca Clarke, Viola-Sonate; P. Hindemith, op. 11/4 (inklusive Thema des 2. Satzes)
- Ein Konzertstück nach freier Wahl aus der folgenden Liste: N. Paganini: „La Campanella“ (Transkription von W. Primrose), E. Zimbalist: Tango aus „Sarasateana“ (Transkription von W. Primrose); M. Bruch: Romanze, op. 85; C.M. von Weber: Andante und Rondo Ungarese; G. Enescu: Konzertstück
Für Teilnehmer mit eigenem Klavierbegleiter sind auch andere Konzertstücke von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad zulässig.
Konzertstücke sind auswendig vorzutragen, bei Sonaten sind Noten erlaubt.
Dauer: etwa 35 Minuten
C) Finale mit Orchesterbegleitung:
Wählen Sie aus einem der folgenden Konzerte:
- Erster Satz und Kadenz des Viola Konzertes in D-Dur von F.A. Hoffmeister
- N. Paganini: Sonata per la Grand Viola (ganz)
- Bohuslav Martinů, Rhapsody Concerto for Viola (ganz)
Konzerte müssen auswendig gespielt werden.
§ 5d Cello
Die Sparte Cello wird im Jahr 2024 nicht angeboten.
§ 5e Lied
Die Sparte Lied wird im Jahr 2024 nicht angeboten.
§ 5f Kammermusik
A) Erste Runde:
- Ein Satz aus dem Werk von Johannes Brahms.
- Ein zeitgenössisches Stück (ab 2. Hälfte 20. Jahrhundert) von maximal 4 – 5 minütiger Dauer nach freier Wahl. Kann auch Teil eines größeren Stücks sein.
- Ein Werk (oder Teile daraus) eines Komponisten Ihrer Wahl. Bitte keine Ergänzungen/Komplettierungen zu Punkt 1 oder Punkt 2.
Dauer: max. 25 Minuten
B) Zweite Runde:
Dauer: max. 30 Minuten.
C) Finale:
Ein Programm von maximal 45-minütiger Dauer, worin ein vollständiges Werk von Johannes Brahms enthalten sein muss (Es kann auch das Werk sein, von dem in der 1. Runde ein Satz präsentiert wurde).
§ 6 Wertung
Alle Vorträge sind öffentlich. Die Reihenfolge des Auftrittes der Teilnehmer wird durch Losziehung vor jedem Durchgang neu ermittelt.
Die Jury besteht aus den wertenden Jurymitgliedern, die selbst hervorragende Musiker, Pädagogen oder Konzertveranstalter sind.
Die Wertungen der Jury sind öffentlich und werden in Anwesenheit des Publikums und der Kandidaten von jedem Jurymitglied unmittelbar nach dem Vortrag des Teilnehmers abgegeben und mit Punkteschild bekanntgemacht. Die Teilnehmer können ihre Wertung unmittelbar nach ihrem Vortrag sehen.
Es werden die technische Beherrschung des Instrumentes sowie die künstlerische Aussage, jeweils mit Punkten von 0 bis 6 (in Zehntel teilbar), gesondert ersichtlich bewertet und dann addiert.
Falls die Wertung eines Jurymitgliedes um einen ganzen Punkt oder mehr von der nächst höheren oder nächst tieferen Wertung differiert, so wird diese Wertung durch den Vorsitzenden gestrichen.
Die Wertung des ersten Durchganges (A) dient ausschließlich der Ermittlung der Teilnehmer des zweiten Durchganges (B), wird also nicht in die folgenden Runden mitgenommen.
Die Wertung des zweiten Durchganges (B) wird jedoch zur Wertung des Finale (C) hinzugeschlagen. Gewinner und alle anderen Plätze ermitteln sich also aus der Summe des zweiten Durchganges (B) und des Finales (C).
Die Jury kann jedoch durch einstimmigen Beschluss festlegen, dass kein erster Preis vergeben wird und dem Bestplatzierten stattdessen einen zweiten Preis zuerkennen. Der Zweitplatzierte erhält dann den dritten Preis usw. Der Vorsitzende hat eine solche Entscheidung öffentlich zu begründen.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jurymitglieder, die in den letzten zwei Jahren zu Teilnehmern ein ständiges Unterrichtsverhältnis irgendeiner Art (öffentlich oder privat) unterhalten oder unterhalten haben oder die mit ihm/ihr in verwandtschaftlicher oder sonstiger Beziehung stehen, müssen ihren Namen angeben. In diesem Fall hat sich der Juror einer Bewertung der betreffenden Person(en) zu enthalten.
§ 7 Allgemeines / Sonstiges
Die Teilnehmer sind selbst für die Richtigkeit ihres Programms verantwortlich.
Während jeder Runde können die Kandidaten die Reihenfolge wählen, in der sie ihr Programm aufführen möchten.
Wir bitten um dem Rahmen angepasste Kleidung.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch seine Anmeldung, sich während der Dauer des Wettbewerbes von allen beruflichen Verpflichtungen und Konzerten freizuhalten.
Der Veranstalter des Wettbewerbes ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbes akustisch, optisch und/oder elektronisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbes zu verwenden. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen in Hörfunk, Fernsehen und online zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer erwachsen hieraus keine Vergütungsansprüche.
Der Veranstalter behält sich vor, Ausschnitte aus den Wettbewerbsdurchgängen und Preisträgerkonzerten für eine CD und/oder DVD zu verwenden, die der Werbung für die Preisträger und der Dokumentation des Wettbewerbes dienen soll. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge in klingender Form, selbst oder durch Dritte, auf analogen und/oder digitalen Ton-Datenträgern bzw. als digitalen Download über Online-Musikdienste, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht-kommerziell auszuwerten bzw. auswerten zu lassen und zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen.
Die erforderliche Einverständniserklärung der Teilnehmer gilt mit der Anmeldung zum Wettbewerb als gegeben, das gleiche gilt für die Übertragung der Senderechte. Die Preisträger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Die Preisträger verpflichten sich, ohne Honorar an dem Preisträgerkonzert mitzuwirken.
Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer.
Durch das Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit allen Punkten der Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.
Bei Unstimmigkeiten gilt der Text der deutschen Fassung.