Reglement 2021

Veröffentlicht: 21.02.2021

Letzte Überarbeitung: 24.08.2021

Bitte lesen Sie die Bestimmungen vor Ihrer Anmeldung genau durch.

Hinweis: Die Bestimmungen haben sich teilweise gegenüber dem Vorjahr geändert.

§ 1 Veranstalter

Johannes-Brahms-Gesellschaft Pörtschach
Seeuferstraße 129
A-9210 Pörtschach
Tel. +43/(0)664/286 49 12
http://www.brahmscompetition.org/
info@brahmscompetition.org

§ 2 Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit

Pörtschach und Velden am Wörther See, Kärnten, Österreich.

Anmeldung vor Ort: Samstag, 4. September 2021 für Cello und Viola, Sonntag, 5. September 2021 für Kammermusik and Gesang

Wettbewerbsbeginn: Sonntag, 5. September 2021

Preisträgerkonzert am Sonntag, 12. September 2021, 17 Uhr für alle Preisträger
Ohne Teilnahme am Preisträgerkonzert wird kein Preis verliehen.

Aus Zeitgründen können sich nur erste und zweite Preisträger am Preisträgerkonzert mit einer musikalischen Darbietung präsentieren.

Das Preisträgerkonzert steht im weitesten und besten Sinne unter dem Motto „Volksmusik (Tanzmusik)“. Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor.

Die im folgenden angeführten Kompositionsarten bzw. Komponisten sind nur als Ideengeber gedacht, für den Fall, dass Ihnen kein ursprüngliches, echtes „Volksstück“ präsent ist. Sie sind  keinesfalls als Vorschrift bzw. Einschränkung gedacht. Wir freuen uns über jede andere gute Wahl:
F. Chopin (Mazurken), A. Dvorak (Slawische Tänze), G. Kreisler, P. de Sarasate, H. Sitt, A. Borodin, J. Hubay, M. Ravel, A. Glazunov. H. Wieniawski, J. Achron, O. Musin, S. Rachmaninoff,…
Selbstverständlich können Sie auch aus dem Wettbewerbsprogramm wählen: Ein Volkslied aus Ihrer Heimat, Brahms Volkslieder, Brahms Ungarische Tänze, Zimbalist Sarasateana und Ähnliches.

§ 3 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über unsere Website
http://www.brahmscompetition.org/anmeldung

Folgende Unterlagen werden zusätzlich zur Anmeldung benötigt und müssen vollständig und zeitgleich übermittelt werden:
• ein Portraitfoto oder Künstlerportrait in Studioqualität für den Wettbewerbskatalog (wird veröffentlicht),
• ein Lebenslauf.

Einschreibgebühr – zu bezahlen bis 15. Juli 2021:
Solo Instrumente: 130,00 Euro
Ensembles: 100,00 Euro pro Mitglied
Lied: 130,00 Euro, für mitgebrachte eigene Liedbegleiter fällt ebenfalls eine Gebühr von 130,00 Euro an, da ein Preis zu gewinnen ist.
Liedbegleiter bzw. Korrepetitoren der anderen Kategorien, welche von der Johannes Brahms Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, sind für die Kandidaten kostenlos.

Die Bezahlung der Einschreibgebühr erfolgt über unsere Website mit gängigen Kreditkarten und Paypal.

Falls Sie die Zahlung mittels Überweisung tätigen wollen, wenden Sie sich bitte an unser Wettbewerbsbüro: info@brahmscompetition.org

Anmeldeschluss: 15. Juli 2021

Die Einschreibgebühr kann bei Rücktritt von der Anmeldung nicht zurückerstattet werden.

Sollten wir aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses den Wettbewerb absagen müssen, wird die Anmeldegebühr zurückerstattet. Bankspesen können nicht erstattet werden.

Die auf dem Anmeldeformular ausgewählten Werke können bis zum 31. Juli 2021 durch andere ersetzt werden.

§ 4 Zulassungsbedingungen

Musiker aller Nationen, die den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbes entsprechen.

Altersbegrenzung: Teilnehmer müssen im Laufe des Wettbewerbsjahres das 14. Lebensjahr erreichen (Geburtsjahrgang 2007).

Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht gegeben.

§ 5a Klavier

Die Sparte Klavier wird im Jahr 2021 nicht angeboten.

§ 5b Violine

Die Sparte Violine wird im Jahr 2021 nicht angeboten.

§ 5c Viola

Allgemeine Hinweise:

  • Bei grober Zeitüberschreitung bricht der Vorsitzende den Auftritt ab.
  • Wiederholungen sind in eigener Verantwortung so zu wählen, dass die vorgegebene Zeit nicht überschritten wird.
  • Erfahrene Klavierbegleiter stehen kostenlos zur Verfügung, können aber auch mitgebracht werden.
  • Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor. Gestaltungsvorschläge finden Sie unter § 2.

A) Erste Runde:

  1. Zwei Tanzsätze (langsam – schnell) aus den Cellosuiten von J. S. Bach (BWV 1007 – 1012),
    oder
    zwei Sätze (langsam – schnell) aus den Sonaten und Partiten für Violine solo von J. S. Bach (BWV 1001–1006),
    oder
    zwei Sätze (langsam – schnell) aus den Suiten für Viola sola von M. Reger (op. 131d). .
  2. Eine Caprice für Viola sola nach freier Wahl von H. Vieuxtemps, F. Herrmann, B. Campagnoli, M. Vieux oder aus den 24 Capricen von N. Paganini.
  3. J. Kropfitsch, Sonate für Viola und Klavier: 1., 2. und 3. Satz oder 3., 4. und 5. Satz

Dauer: max. 15 Minuten.

Alle Stücke der ersten Runde müssen auswendig vorgetragen werden, außer der Sonate von Kropfitsch.

B) Zweite Runde:

  1. Eine der Sonaten von J. Brahms, op. 120/1 f-Moll oder op.120/2 Es-Dur.
  2. Erster Satz einer der Sonaten von F. Schubert, D 821, „Arpeggione Sonate“; Rebecca Clarke, Viola-Sonate; P. Hindemith, op. 11/4 (inklusive Thema des 2. Satzes)
  3. Ein Konzertstück nach freier Wahl aus der folgenden Liste: N. Paganini: „La Campanella“ (Transkription von W. Primrose), E. Zimbalist: Tango aus „Sarasateana“ (Transkription von W. Primrose); M. Bruch: Romanze, op. 85; C.M. von Weber: Andante und Rondo Ungarese; G. Enescu: Konzertstück
    Für Teilnehmer mit eigenem Klavierbegleiter sind auch andere Konzertstücke von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad zulässig.

Konzertstücke sind auswendig vorzutragen, bei Sonaten sind Noten erlaubt.

Dauer: etwa 35 Minuten

C) Finale mit Orchesterbegleitung:

Wählen Sie aus einem der folgenden Konzerte:

  • Erster Satz aus dem Viola Konzert von B. Bartok (einschließlich des lento parlando des 2. Satzes)
  • Erster Satz aus dem Viola Konzert  in D-Dur von J.M. Sperger (Kadenz von Vidor Nagy)
  • Erster Satz und Kadenz des Viola Konzertes in D-Dur von C. Stamitz
  • N. Paganini: Sonata per la Grand Viola (ganz)

Konzerte müssen auswendig gespielt werden.

§ 5d Cello

Allgemeine Hinweise:

  • Bei grober Zeitüberschreitung bricht der Vorsitzende den Auftritt ab.
  • Wiederholungen sind in eigener Verantwortung so zu wählen, dass die vorgegebene Zeit nicht überschritten wird.
  • Bitte bringen Sie Notenkopien des für die erste Runde gewählten zeitgenössischen Werks zur Ansicht durch die Jury mit.
  • Erfahrene Klavierbegleiter stehen kostenlos zur Verfügung, können aber auch mitgebracht werden.
  • Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor. Gestaltungsvorschläge finden Sie unter § 2.

A) Erste Runde:

  1. Präludium aus einer der Suiten Nr. 4, 5 oder 6 von J. S. Bach.
  2. Eine Caprice von A. Piatti oder eine Etüde von D. Popper „Hohe Schule des Violoncellospiels“.
  3. Ein kurzes zeitgenössisches Werk für Violoncello solo (oder Teile daraus) von einer Dauer von höchstens 6 Minuten, z.B.:
    Luciano Berio, Les mots sont allés
    Henri Dutilleux, aus 3 Strophes sur le nom de Sacher
    Krzysztof Penderecki, Per Slava
    oder ein anderes zeitgenössisches Werk von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (Der Komponist muss im 21. Jahrhundert leben oder noch gelebt haben.).

Dauer: 15 Minuten.
Alle Werke der ersten Runde müssen auswendig vorgetragen werden. Ausnahme: Das zeitgenössische Stück. 

B) Zweite Runde:

  • Eine der Sonaten von J. Brahms
    (op. 38, e-Moll oder op. 99, F-Dur oder Sonate in D-Dur (Transkription von op. 78 Nr. 1 G-Dur, die in Pörtschach komponiert wurde)
  • Wählen Sie eine der Sonaten folgender Komponisten:
    – L. v. Beethoven, Sonate Nr. 3, A-Dur, op.69
    – L. Boccherini, Cello Sonate in A-Dur, G. 4
    – A. Dvořák, Rondo in G-Moll, op. 94
    – F. Schubert, „Arpeggione Sonate“

Dauer: 40 Minuten.
In der zweiten Runde sind Noten bei Sonaten erlaubt. Es ist eine Brahms Sonate ZUR GÄNZE einzustudieren, sowie auch das Werk eines der weiteren Komponisten, welche zur Wahl stehen, ZUR GÄNZE. Am Ende der 1. Runde werden die Kandidaten, welche in das Semifinale aufsteigen, informiert, welche/wieviele Sätze des 2. Komponisten die Jury wünscht präsentiert zu bekommen.

C) Finale mit Orchesterbegleitung:

Wählen Sie aus einem der folgenden Cellokonzerte:

  1. J. Haydn, Cellokonzert D-Dur, Ho. VII:2, 1. Satz
  2. A. Dvořák, Cello Konzert, h-Moll, op. 104, 1. Satz
  3. P. I. Tschaikowsky, Variationen über ein Rokokothema, A-Dur op.33

Konzerte müssen auswendig gespielt werden.

§ 5e Lied

Allgemeine Hinweise:

  • Alle Lieder müssen auswendig und in Originalsprache vorgetragen werden.
  • In Ihrem gesamten Programm dürfen alle gewählten Lieder nur einmal vorkommen, eine Wiederholung eines Liedes in einer anderen Runde ist nicht gestattet.
    Transpositionen sind erlaubt.
  • Bei grober Zeitüberschreitung bricht der Vorsitzende den Auftritt ab.
    Erfahrene Klavierbegleiter stehen kostenlos zur Verfügung, können aber auch mitgebracht werden (zusätzliche Einschreibgebühr, da Preise für die beste Liedbegleitung vergeben werden).
  • Bitte bereiten Sie für das Preisträgerkonzert ein attraktives Stück unter dem Motto Volksmusik (Tanzmusik), wenn möglich mit Bezug zu Ihrer Heimat, von maximal 4-5 Minuten Dauer vor. Gestaltungsvorschläge finden Sie unter § 2.

A) Erste Runde:

Insgesamt sind 3 Lieder vorzubereiten:

  1. Zwei Lieder von J. Brahms:
    Ein Kunstlied und ein Volkslied (aus Deutsche Volkslieder WoO) nach freier Wahl
  2. Wählen Sie EIN Lied aus der Reihe der folgenden Komponisten:
    Josef Matthias Hauer (nur Lieder ab op. 4), Arnold Schönberg (nur Lieder ab op. 2), Anton von Webern (nur Lieder ab op. 3), Robert Schollum („Alltag der Augen“, „Lieder aus dem Wunderhorn“, „Kinderreime“)

Dauer: max. 10 Minuten

B) Zweite Runde:

  1. Zwei Lieder nach freier Wahl von Johannes Brahms
  2. Lieder folgender Komponisten nach freier Wahl:
    Ludwig van Beethoven, Joseph Haydn, Gustav Mahler, Franz Schubert, Clara Schumann, Robert Schumann, Richard Strauss, Hugo Wolf
  3. Ein Volkslied in Ihrer Muttersprache. Bedenken Sie: In diesem Fall ist kein Lied der im Programm genannten Komponisten erlaubt. 

Dauer: max. 15 Minuten

C) Dritte Runde:

  1. Drei Lieder nach freier Wahl von J. Brahms
  2. Weitere Lieder mit freier Komponistenwahl.

Dauer: max. 20 Minuten

§ 5f Kammermusik

A) Erste Runde:

  1. Ein Satz aus dem Werk von Johannes Brahms.
  2. Ein zeitgenössisches Stück (ab 2. Hälfte 20. Jahrhundert) von maximal 4 – 5 minütiger Dauer nach freier Wahl. Kann auch Teil eines größeren Stücks sein.
  3. Ein Werk (oder Teile daraus) eines Komponisten Ihrer Wahl. Bitte keine Ergänzungen/Komplettierungen zu Punkt 1 oder Punkt 2.

Dauer: max. 25 Minuten

B) Zweite Runde:

Ein repräsentatives Werk der Wiener Klassik (Beethoven, Haydn, Mozart), aber auch Boccherini, Hummel, Schubert oder Weber.

Dauer: max. 30 Minuten.

C) Finale:

Ein Programm von maximal 45-minütiger Dauer, worin ein vollständiges Werk von Johannes Brahms enthalten sein muss (Es kann auch das Werk sein, von dem in der 1. Runde ein Satz präsentiert wurde).

§ 6 Wertung

Alle Vorträge sind öffentlich. Die Reihenfolge des Auftrittes der Teilnehmer wird durch Losziehung vor jedem Durchgang neu ermittelt.

Die Jury besteht aus den wertenden Jurymitgliedern, die selbst hervorragende Musiker, Pädagogen oder Konzertveranstalter sind.

Die Wertungen der Jury sind öffentlich und werden in Anwesenheit des Publikums und der Kandidaten von jedem Jurymitglied unmittelbar nach dem Vortrag des Teilnehmers abgegeben und mit Punkteschild bekanntgemacht. Die Teilnehmer können ihre Wertung unmittelbar nach ihrem Vortrag sehen.

Es werden die technische Beherrschung des Instrumentes sowie die künstlerische Aussage, jeweils mit Punkten von 0 bis 6 (in Zehntel teilbar), gesondert ersichtlich bewertet und dann addiert.

Falls die Wertung eines Jurymitgliedes um einen ganzen Punkt oder mehr von der nächst höheren oder nächst tieferen Wertung differiert, so wird diese Wertung durch den Vorsitzenden gestrichen.

Die Wertung des ersten Durchganges (A) dient ausschließlich der Ermittlung der Teilnehmer des zweiten Durchganges (B), wird also nicht in die folgenden Runden mitgenommen.

Die Wertung des zweiten Durchganges (B) wird jedoch zur Wertung des Finale (C) hinzugeschlagen. Gewinner und alle anderen Plätze ermitteln sich also aus der Summe des zweiten Durchganges (B) und des Finales (C).

Die Jury kann jedoch durch einstimmigen Beschluss festlegen, dass kein erster Preis vergeben wird und dem Bestplatzierten stattdessen einen zweiten Preis zuerkennen. Der Zweitplatzierte erhält dann den dritten Preis usw. Der Vorsitzende hat eine solche Entscheidung öffentlich zu begründen.

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jurymitglieder, die in den letzten zwei Jahren zu Teilnehmer ein ständiges Unterrichtsverhältnis irgendeiner Art (öffentlich oder privat) unterhalten oder unterhalten haben oder die mit ihm/ihr in verwandtschaftlicher oder sonstiger Beziehung stehen, müssen ihren Namen angeben. In diesem Fall hat sich der Juror einer Bewertung der betreffenden Person(en) zu enthalten.

§ 7 Allgemeines / Sonstiges

Die Teilnehmer sind selbst für die Richtigkeit ihres Programms verantwortlich.

Während jeder Runde können die Kandidaten die Reihenfolge wählen, in der sie ihr Programm aufführen möchten. 

Wir bitten um dem Rahmen angepasste Kleidung.

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch seine Anmeldung, sich während der Dauer des Wettbewerbes von allen beruflichen Verpflichtungen und Konzerten freizuhalten.

Der Veranstalter des Wettbewerbes ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbes akustisch, optisch und/oder elektronisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbes zu verwenden. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen in Hörfunk, Fernsehen und online zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer erwachsen hieraus keine Vergütungsansprüche.

Der Veranstalter behält sich vor, Ausschnitte aus den Wettbewerbsdurchgängen und Preisträgerkonzerten für eine CD und/oder DVD zu verwenden, die der Werbung für die Preisträger und der Dokumentation des Wettbewerbes dienen soll. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, die Wettbewerbsbeiträge in klingender Form, selbst oder durch Dritte, auf analogen und/oder digitalen Ton-Datenträgern bzw. als digitalen Download über Online-Musikdienste, gleichgültig in welchem Format oder Verfahren, kommerziell und nicht-kommerziell auszuwerten bzw. auswerten zu lassen und zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen.

Die erforderliche Einverständniserklärung der Teilnehmer gilt mit der Anmeldung zum Wettbewerb als gegeben, das gleiche gilt für die Übertragung der Senderechte. Die Preisträger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Die Preisträger verpflichten sich, ohne Honorar an dem Preisträgerkonzert mitzuwirken.

Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer.

Durch das Absenden des Anmeldeformulars erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit allen Punkten der Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.

Bei Unstimmigkeiten gilt der Text der deutschen Fassung.